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Nutzungsbedingungen
Für die Prozura Zentrale · Stand: 14. August 2026
Worum es hier geht: Diese Bedingungen regeln, was die Prozura Zentrale leistet, was sie ausdrücklich nicht leistet und wer wofür einsteht. Sie gelten nicht für den bloßen Besuch dieser Website — den können Sie ohne jede Vereinbarung lesen. Wie mit Daten umgegangen wird, steht in der Datenschutzerklärung, insbesondere in deren Abschnitt 9.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Prozura Zentrale (nachfolgend „die Zentrale“) zwischen dem Anbieter und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend „der Kunde“).
(2) Anbieter ist:
Michael DschafarowProzura — KI-Integration und Prozessautomatisierung
Pommernstr. 18
71701 Schwieberdingen
Deutschland
E-Mail: hallo@prozura.de
(3) Die Zentrale richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. [Falls die Zentrale auch an Verbraucher abgegeben werden soll, ist dieser Absatz zu streichen und um eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular zu ergänzen; zudem sind § 7 und § 10 anzupassen.]
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbracht wird.
(5) Individuelle Vereinbarungen — insbesondere ein gesondertes Angebot oder ein Auftragsverarbeitungsvertrag — gehen diesen Bedingungen im Widerspruchsfall vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Zentrale ist ein vom Anbieter betriebener Dienst, der den Posteingang und die Terminplanung des Kunden automatisiert vorbereitet. Sie wird über das Internet bereitgestellt; eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib beim Kunden findet nicht statt.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Zentrale in der jeweils vereinbarten Ausbaustufe. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die dem Vertragsschluss zugrunde liegt.
(3) Nicht geschuldet sind Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung sowie jede andere Leistung, die einem gesetzlich geregelten Berufsbild vorbehalten ist. Die Zentrale ersetzt keine fachliche Prüfung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Zentrale auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter ein Angebot des Kunden in Textform annimmt oder mit der Einrichtung beginnt.
(3) Umsatzsteuerliche Behandlung — eine der beiden folgenden Varianten ist zu wählen, die andere ersatzlos zu streichen:
- Variante A (Regelbesteuerung): Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: [USt-IdNr. eintragen].
- Variante B (Kleinunternehmer): Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Die Zentrale kann — je nach vereinbarter Ausbaustufe — folgende Aufgaben übernehmen:
- Posteingang: eingehende Nachrichten sichten, thematisch einordnen, zusammenfassen und nach Dringlichkeit sortieren
- Antwortentwürfe: Vorschläge für Antworten erstellen und zur Freigabe vorlegen
- Anhänge: beigefügte Dokumente auswerten und die darin enthaltenen Angaben aufbereiten
- Fristen und Aufgaben: Termine, Fristen und Aufgaben erkennen und zur Wiedervorlage stellen
- Terminplanung: bei verbundenem Google-Konto freie Zeitfenster ermitteln und Terminvorschläge erarbeiten
(2) Die Zentrale bereitet vor, sie entscheidet nicht. Ergebnisse der Zentrale sind Vorschläge. Ob eine Antwort versendet, ein Termin zugesagt oder eine Frist notiert wird, entscheidet der Kunde. Soweit einzelne Schritte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ohne vorherige Freigabe ausgeführt werden („Autopilot“), geschieht das auf seine Veranlassung und in seiner Verantwortung.
(3) Die Zentrale setzt Sprachmodelle ein. Deren Ergebnisse sind ihrer Natur nach nicht immer richtig und nicht immer vollständig. Sie können Angaben falsch wiedergeben oder Inhalte erzeugen, die plausibel wirken, aber unzutreffend sind. Der Anbieter schuldet deshalb den ordnungsgemäßen Betrieb der Zentrale, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ergebnisse.
(4) Der Anbieter darf die eingesetzten Modelle, Anbieter und technischen Verfahren wechseln, solange der vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Zentrale im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, der Konfiguration, der Systemanweisungen („Prompts“) oder der zugrunde liegenden Abläufe besteht nicht.
(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Zentrale Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zurückzuentwickeln, ihre Zugangssicherungen zu umgehen oder sie automatisiert in einem Umfang abzufragen, der über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht. Die Nutzung durch Mitarbeitende des Kunden im Rahmen des Betriebs ist keine Überlassung an Dritte.
(4) An den eigenen Daten des Kunden — Nachrichten, Anhängen, Kalenderdaten und daraus erzeugten Ergebnissen — erwirbt der Anbieter keine Rechte. Sie bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung, insbesondere nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Das entsprechende Verbot gibt der Anbieter vertraglich an seine Dienstleister weiter.
(5) Alle Rechte an der Zentrale selbst, einschließlich Weiterentwicklungen, verbleiben beim Anbieter.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen Zugänge bereit — insbesondere zum E-Mail-Postfach und, soweit die Terminfunktion genutzt wird, zum Google-Konto — und hält sie während der Laufzeit aufrecht.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Anbindung dieser Konten und zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten berechtigt ist. Das umfasst insbesondere:
- die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung gegenüber den betroffenen Personen
- etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- berufsrechtliche Pflichten, namentlich die Schweigepflicht nach § 203 StGB
(3) Der Kunde prüft die Ergebnisse der Zentrale vor ihrer Verwendung. Er verlässt sich insbesondere nicht ungeprüft auf erkannte Fristen, ermittelte Beträge oder erzeugte Antworttexte. Diese Prüfpflicht ist eine wesentliche Vertragspflicht.
(4) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn ein Missbrauchsverdacht besteht.
(5) Der Kunde nutzt die Zentrale nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht zum Versand unzulässiger Werbung, zur Verletzung von Rechten Dritter oder zur Erstellung irreführender Inhalte.
(6) Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Zentrale ist kein Archiv- und kein Sicherungssystem; sie ersetzt keine Datensicherung des Postfachs oder des Kalenders.
(7) Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft und wird der Anbieter deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst durchgehenden Betrieb der Zentrale, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert, und es wird kein Service-Level vereinbart.
(2) Die Zentrale kann insbesondere aus folgenden Gründen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sein:
- Wartung, Aktualisierung und Weiterentwicklung — nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und mit Vorankündigung, soweit zumutbar
- Störungen bei Vorleistern, etwa beim Rechenzentrum, beim E-Mail-Anbieter, bei Google oder beim Anbieter der Sprachmodelle
- Störungen des Internets sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Angriffe auf die Infrastruktur, behördliche Anordnungen)
(3) Aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit folgt kein Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt. Dauert eine vom Anbieter zu vertretende Störung länger als 30 zusammenhängende Tage an, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen; § 10 bleibt unberührt.
(4) Störungen meldet der Kunde an hallo@prozura.de. Der Anbieter bearbeitet Meldungen zu üblichen Geschäftszeiten; eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung besteht aus zwei Bestandteilen, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt:
- einer einmaligen Einrichtungspauschale für die Analyse, den Aufbau und die Inbetriebnahme der Zentrale
- einem monatlichen Entgelt für den laufenden Betrieb und die Betreuung
(2) Die Einrichtungspauschale wird mit Vertragsschluss fällig. Das monatliche Entgelt wird monatlich im Voraus abgerechnet und ist jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Monats, wird das Entgelt für diesen Monat anteilig berechnet.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen.
(4) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
(5) Preisanpassungen sind nach Maßgabe des § 12 möglich.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Welche Daten die Zentrale verarbeitet, zu welchem Zweck und wo sie gespeichert werden, steht in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung. Die Server stehen in Deutschland.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Vor der Freischaltung schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen Nutzungsbedingungen in allen datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(4) Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger, verpflichtet sich der Anbieter auf Verlangen zusätzlich nach § 203 Abs. 4 StGB.
(5) Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der von der Zentrale erzeugten Ergebnisse und nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seiner Prüfpflicht nach § 6 Abs. 3 nicht nachgekommen ist. Das gilt insbesondere für versäumte Fristen, fehlerhaft übernommene Beträge und versandte Antworttexte.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung der Zentrale. Ob er auf unbestimmte Zeit läuft oder mit einer Mindestlaufzeit geschlossen wird, ergibt sich aus dem Angebot. Enthält das Angebot dazu keine Angabe, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und es gilt Absatz 2.
(2) Ohne vereinbarte Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Bereits im Voraus gezahltes Entgelt für Zeiträume nach Vertragsende wird anteilig erstattet.
(3) Ist im Angebot eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten vereinbart, ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich, und zwar mit einer Frist von drei Monaten zu deren Ende. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate; für jede Verlängerung gilt dieselbe Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums. Die bereits gezahlte Einrichtungspauschale wird bei einer Kündigung nicht erstattet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einer schwerwiegenden Verletzung der Pflichten aus § 6, für den Kunden insbesondere im Fall des § 7 Abs. 3.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
(6) Nach Vertragsende werden die Zugänge deaktiviert und die verbundenen Konten getrennt. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Herausgabe der bei der Zentrale gespeicherten eigenen Daten in einem gängigen Format verlangen. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Daten nach Maßgabe von Abschnitt 9.8 der Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen und der Leistung
(1) Der Anbieter darf diese Nutzungsbedingungen sowie den Leistungsumfang ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen, an geänderte Leistungen von Vorleistern oder zur Behebung von Sicherheitslücken erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Hinweis benennt die Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens ausdrücklich.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
(4) Änderungen, die den Kern der geschuldeten Leistung oder die Vergütung betreffen, bedürfen stets der Zustimmung des Kunden. Absatz 3 gilt für sie nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Stuttgart. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen; seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die Anbieterangaben nach § 5 DDG finden Sie im Impressum. Wie die Zentrale mit Daten umgeht, steht in Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung.